Rechtliche Hinweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 2026-06-17
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter und Begriffe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über den Verkauf von Waren (Fahrräder, E-Bikes/Pedelecs, Zubehör und Teile) sowie über Werkstatt-, Reparatur- und Wartungsleistungen, die zwischen dem nachfolgend genannten Anbieter und dem Kunden im Ladengeschäft geschlossen werden.
(2) Anbieter und Vertragspartner ist: Florian & Felix Bikes & Friends GmbH, vertreten durch Florian Tenius (Geschäftsführung), Am Weiher 4, 82064 Straßlach-Dingharting. Telefon: 08170 2170678, E-Mail: info@f2bikesandfriends.de, Umsatzsteuer-IdNr.: DE461592746, Registergericht München: HRB 311107.
(3) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Für Verträge im Rahmen von Dienstrad-/Leasingmodellen gelten die besonderen Regelungen in §§ 16 und 17.
(4) Es gelten ausschließlich diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Individuell getroffene Vereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation und Ausstellung von Waren im Ladengeschäft stellt kein bindendes Verkaufsangebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.
(2) Bei einem Kauf vor Ort kommt der Kaufvertrag durch die Übergabe der Ware und die Bezahlung an der Kasse zustande.
(3) Bestellt der Kunde eine nicht vorrätige oder individuell zusammengestellte Ware, kommt der Vertrag mit der Auftrags- bzw. Bestellbestätigung durch den Anbieter zustande.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlung ist bei Übergabe der Ware bzw. bei Abholung fällig. Akzeptierte Zahlungsmittel: Visa, Visa Electron, V Pay, Mastercard, Maestro, American Express, Union Pay, Diners Club, Discover, Apple Pay, Google Pay und Samsung Pay und PayPal.
(3) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 4 Sonderbestellungen und Anzahlung
(1) Für individuell bestellte oder nach Kundenwunsch zusammengestellte Waren (z. B. bestimmte Fahrradmodelle und -Größen, Sonderausstattungen, eigens bestellte oder angepasste Teile) kann der Anbieter eine Anzahlung verlangen. Die Höhe der Anzahlung wird im Einzelfall individuell vereinbart.
(2) Eine geleistete Anzahlung wird auf den vereinbarten Kaufpreis angerechnet.
(3) Nimmt der Kunde individuell bestellte oder angefertigte Ware ohne berechtigten Grund nicht ab, bleiben die gesetzlichen Ansprüche des Anbieters (insbesondere auf Abnahme, Zahlung oder Schadensersatz) unberührt.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Anbieters.
§ 6 Übergabe und Abholung bestellter Ware
(1) Steht eine bestellte Ware zur Abholung bereit, benachrichtigt der Anbieter den Kunden. Die Übergabe erfolgt im Ladengeschäft.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an den Kunden über.
§ 7 Mängelhaftung beim Warenkauf (Gewährleistung)
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte (§§ 434 ff. BGB). Bei neuen Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwei Jahre ab Übergabe.
(2) Kein Mangel ist eine Verschlechterung, die auf normalem, gebrauchs- oder altersbedingtem Verschleiß beruht. Dies betrifft insbesondere Verschleißteile wie Reifen und Schläuche, Bremsbeläge und Bremsscheiben, Ketten, Ritzel und Kettenblätter, Züge und Beläge sowie Lager, soweit der Verschleiß dem üblichen Gebrauch entspricht.
(3) Bei E-Bikes/Pedelecs unterliegt der Akku einem technisch bedingten, nutzungs- und altersabhängigen Kapazitätsverlust. Ein solcher üblicher Kapazitätsverlust stellt für sich genommen keinen Mangel dar. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei tatsächlichen Mängeln bleiben hiervon unberührt.
(4) Voraussetzung für die ordnungsgemäße Funktion und den Erhalt etwaiger Herstellergarantien ist die Beachtung der Bedienungs-, Pflege- und Wartungshinweise der jeweiligen Hersteller.
§ 8 Herstellergarantien
(1) Garantien der Hersteller sind freiwillige Zusatzleistungen und bestehen neben den gesetzlichen Mängelrechten. Sie schränken die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden nicht ein. Inhalt und Umfang einer Garantie richten sich allein nach den Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.
§ 9 Werkstattleistungen – Auftrag und Kostenvoranschlag
(1) Reparatur-, Wartungs- und sonstige Werkstattleistungen sind Werkleistungen; es gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB).
(2) Der Auftrag wird auf Grundlage des vereinbarten Leistungsumfangs erteilt; dieser wird im Reparaturauftrag festgehalten.
(3) Auf Wunsch erstellt die Werkstatt einen Kostenvoranschlag. Ob ein Kostenvoranschlag entgeltlich ist und in welcher Höhe, wird vor seiner Erstellung mit dem Kunden vereinbart.
§ 10 Werkstattpreise
(1) Die Vergütung für Werkstattleistungen richtet sich nach dem angefallenen Arbeitsaufwand und den verwendeten Materialien/Ersatzteilen. Der Stundensatz beträgt 109 € (inkl. USt). Für klar abgegrenzte Standardleistungen können Festpreise gelten.
(2) Wurde ein Kostenvoranschlag erteilt, bildet dieser die Grundlage der Abrechnung; § 11 bleibt unberührt.
§ 11 Mehrarbeiten und Erweiterung des Auftrags
(1) Stellt sich während der Bearbeitung heraus, dass über den vereinbarten Umfang hinausgehende Arbeiten erforderlich sind, holt die Werkstatt vor deren Ausführung die Zustimmung des Kunden ein, sofern sich die voraussichtlichen Kosten um mehr als 10 % gegenüber dem Kostenvoranschlag bzw. dem vereinbarten Umfang erhöhen würden.
(2) Erteilt der Kunde die Zustimmung nicht, beschränkt sich die Werkstatt auf die ursprünglich beauftragten Arbeiten, soweit diese sinnvoll und sicher durchführbar sind.
§ 12 Fertigstellung, Abnahme und Fälligkeit
(1) Nach Fertigstellung benachrichtigt die Werkstatt den Kunden. Die Vergütung ist mit Abnahme bzw. Übergabe des Fahrrads fällig.
(2) Die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme von Werkleistungen bleiben unberührt.
§ 13 Unternehmerpfandrecht
(1) Wegen ihrer Forderungen aus dem Auftrag steht der Werkstatt ein Pfandrecht an dem in ihren Besitz gelangten Fahrrad des Kunden zu (§ 647 BGB), solange sich dieses aufgrund des Auftrags in ihrem Besitz befindet.
§ 14 Abholung und Lagerung nicht abgeholter Fahrräder
(1) Der Kunde wird gebeten, das Fahrrad nach Mitteilung der Fertigstellung innerhalb von 3 Tagen abzuholen.
(2) Holt der Kunde das Fahrrad trotz Mitteilung der Fertigstellung und nach einer weiteren Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht ab, kann die Werkstatt ein angemessenes Lagerentgelt in Höhe von 5 € pro Tag berechnen. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch bleibt unberührt; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Wird das Fahrrad über einen längeren Zeitraum nicht abgeholt, ist die Werkstatt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und nach vorheriger Androhung berechtigt, ihr Pfandrecht zu verwerten (Pfandverkauf, §§ 1233 ff. BGB).
§ 15 Mängelhaftung bei Werkstattleistungen
(1) Für Werkstattleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte des Werkvertragsrechts (§§ 634 ff. BGB). Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre.
(2) Bringt der Kunde eigene Teile oder ein vom Kunden beigestelltes Material zur Verarbeitung mit, bezieht sich die Mängelhaftung der Werkstatt auf die fachgerechte Ausführung der Arbeit, nicht auf die Beschaffenheit des beigestellten Materials.
§ 16 Besonderheiten bei E-Bikes und Pedelecs in der Werkstatt
(1) Zur Fehlersuche und Wartung von E-Bikes/Pedelecs kann das Auslesen des Antriebssystems erforderlich sein; ein etwaiges hierfür anfallendes Entgelt wird vorab mitgeteilt.
(2) Software- bzw. Firmware-Updates des Antriebssystems können Bestandteil der Wartung sein und werden nach den Vorgaben des jeweiligen Herstellers (z. B. Bosch, Shimano) durchgeführt.
(3) Wartungs- und Inspektionsarbeiten erfolgen nach den vom Hersteller vorgegebenen Intervallen und Vorgaben. Sicherheitsrelevante Arbeiten werden ausschließlich fachgerecht ausgeführt.
(4) Akkus sind mit besonderer Sorgfalt zu behandeln. Sichtbar beschädigte, aufgeblähte oder anderweitig auffällige Akkus dürfen aus Sicherheitsgründen nicht weiterverwendet werden; die Werkstatt kann die Annahme oder Weiterverarbeitung solcher Akkus aus Sicherheitsgründen ablehnen und berät den Kunden zur fachgerechten Entsorgung bzw. zum Austausch.
§ 17 Dienstrad-/Leasingräder – Verkauf
(1) Beim Verkauf von Fahrrädern oder E-Bikes im Rahmen von Dienstrad-/Leasingmodellen (z. B. über Anbieter wie JobRad, Bikeleasing oder Ähnliche) kommt der Kaufvertrag über das Fahrrad zwischen dem Anbieter und der jeweiligen Leasinggesellschaft zustande. Vertragspartner des Anbieters ist insoweit die Leasinggesellschaft, nicht die nutzende Person (Arbeitnehmer:in).
(2) Da Vertragspartner dieses Kaufvertrags ein Unternehmer ist, finden die verbraucherschützenden Regelungen dieser AGB auf dieses Verkaufsverhältnis keine Anwendung. Es gelten insoweit die mit der Leasinggesellschaft getroffenen Vereinbarungen vorrangig; diese AGB gelten nur ergänzend.
(3) Das Verhältnis zwischen Leasinggesellschaft, Arbeitgeber und nutzender Person (insbesondere Überlassung, Nutzung und etwaige Übernahme des Fahrrads) richtet sich ausschließlich nach den Bedingungen der jeweiligen Leasinggesellschaft und ist nicht Gegenstand dieser AGB.
§ 18 Dienstrad-/Leasingräder – Wartung und Inspektion
(1) Wartungs- und Inspektionsleistungen an Leasingrädern werden nach den Vorgaben des jeweiligen Leasing- bzw. Servicevertrags und den Vorgaben des Herstellers erbracht.
(2) Wer Auftraggeber der Wartung ist (nutzende Person, Arbeitgeber oder Leasinggesellschaft) und wer die Kosten trägt, richtet sich nach dem jeweiligen Leasing- bzw. Servicevertrag. Im Zweifel ist Auftraggeber, wer den Auftrag erteilt.
(3) In einem Servicepaket enthaltene Leistungen werden, soweit vereinbart, unmittelbar mit dem Servicegeber abgerechnet. Über das Servicepaket hinausgehende Leistungen bedürfen einer gesonderten Beauftragung und werden gesondert berechnet.
§ 19 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus einer etwaigen Garantie bleibt unberührt.
§ 20 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere der DSGVO) verarbeitet. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Anbieters, verfügbar unter https://f2bikesandfriends.de/datenschutz/.
§ 21 Verbraucherstreitbeilegung
(1) Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit.
§ 22 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so tritt an ihre Stelle die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB). Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
(3) Stand dieser AGB: 17.06.2026.
Florian & Felix Bikes & Friends GmbH · Am Weiher 4, 82064 Straßlach-Dingharting